Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Nicht nur Ehepaare, auch Eltern und Kinder sollten offen darüber sprechen, wie einmal verfahren werden soll, wenn einer nicht mehr selbst entscheiden kann. Normale“ Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person seines Vertrauens ermächtigen, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage…
„Digitale Vorsorgevollmacht“ Soweit erkennbar, werden zwar in Ansätzen schon die Auswirkungen eines digitalen Nachlasses diskutiert. Weitgehend unberücksichtigt scheint aber noch der Fall zu sein, dass man zwar noch lebt, aber seine Geschäftsfähigkeit verloren hat, im Koma liegt oder nicht mehr in der Lage ist, sich zu artikulieren bzw. seinen Willen zu äußern. Während Vorsorgevollmachten und…