Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung  Nicht nur Ehepaare, auch Eltern und Kinder sollten offen darüber sprechen, wie einmal verfahren werden soll, wenn einer nicht mehr selbst entscheiden kann.  Normale“ Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person seines Vertrauens ermächtigen, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage…