
Der nächste Übergang in Ihrem Familienunternehmen kommt, so viel ist sicher. Gute Regeln helfen bei der Umsetzung.
Ein Wechsel von Personen im Unternehmen, sei es auf Gesellschafterebe oder auf der Ebene der Geschäftsführung ist mit einer Reihe von Fragen verbunden, die über den rein rechtlichen Teil des Gesellschaftsvertrages hinausgehen. In vielen Fällen ist das gemeinsame Erarbeiten einer gemeinsamen Wertebasis, eines gemeinsamen Verständnisses über Vorstellungen und Ziele zu den Fragen Vermögenserhaltung und –behandlung sinnvoll, manchmal dringend erforderlich.
Wir empfehlen in solchen Fällen, eine „Familiencharta“ entwickeln. Gegenstand dieser Familiencharta können zum Beispiel die folgenden Themen sein:
- die Bedeutung und Zusammensetzung von Vermögen, Inflation, Kaufkraft und Erhaltung von Vermögen;
- Erträge aus Vermögen und Risikoaspekte;
- Identifikation einer gemeinsamen Geschichte als Basis für das gemeinsame Vermögen;
- Erarbeiten einer gemeinsamen Wertebasis für die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens;
- Herstellung von Mechanismen für gemeinsame Entscheidungen; Beispiel einer Regel aus dem Kodex: »Falls Mitglieder der Inhaberfamilie mitarbeiten, wird empfohlen festzulegen, nach welchen Regeln der Auswahlprozess erfolgt und wer über die Einstellung zu entscheiden hat. Eine solche Festlegung sollte getroffen werden, wenn alle Beteiligten (noch) im Guten miteinander reden können. Denn sobald sich zwei Brüder darüber streiten, ob der Sohn des einen für die Mitarbeit geeignet ist oder nicht, wird es schwer. Das macht die nachträgliche Durchsetzung einer allgemeinen Regel zum Anforderungsprofil eines Nachfolgers fast unmöglich. Das gilt auch für alle anderen Grundfragen familiärer Führung. Die Inhaberfamilie sollte Regeln lange vor dem Tag verabreden, an dem sie zum ersten Mal gebraucht werden. Das sichert dem Unternehmen das, was eine Regierung als Rechtsstaatlichkeit bezeichnen würde: Es herrscht Gerechtigkeit bei der Anwendung der Regeln, Transparenz und Fairness. Jeder weiß, woran er ist und was auf ihn zukommt.
- Identifikation gemeinsamer Ziele und Werte im Kreis der Gesellschafter;
- Perspektiven; Verantwortung, Mitarbeit,
Zudem sollen die Gesellschafter für verschiedene Fragen, für rechtliche und steuerliche Gegebenheiten und Gestaltungen sensibilisiert werden.
Eine solche Familiencharta, ein Kodex, kann Familien die Arbeit am Unternehmen leichter machen:
Dabei muss die Familie muss nicht durch Versuch und Irrtum selbst herausfinden, was geht und was nicht geht, sondern kann auf schon vorhandenes Wissen bauen.
Ein reines Informationsgespräch über unsere Leistungen kostet nichts.
Tel. Sekretariat: 06182 – 77260 (Frau Weyland).