
„Digitale Vorsorgevollmacht“
Soweit erkennbar, werden zwar in Ansätzen schon die Auswirkungen eines digitalen Nachlasses diskutiert. Weitgehend unberücksichtigt scheint aber noch der Fall zu sein, dass man zwar noch lebt, aber seine Geschäftsfähigkeit verloren hat, im Koma liegt oder nicht mehr in der Lage ist, sich zu artikulieren bzw. seinen Willen zu äußern. Während Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im gesundheitlichen, geschäftlichen und finanziellen Bereich für solche Fälle mittlerweile in aller Munde sind, sind Vorsorgevollmachten für digitale Belange kaum ein Thema.
Eine „Digitale Vorsorgevollmacht“, man könnte auch „Elektronische Vorsorgevollmacht“ oder „e-Vorsorgevollmacht“ sagen, ist jedoch ebenso wichtig und notwendig im Hinblick auf unser immer stärker digitalisiertes Leben. Der Begriff „Digitale Vorsorgevollmacht“ ist noch nicht geprägt, er wird aber in den kommenden Jahren sicherlich mehr und mehr relevant werden, wenn die Generation der ersten Internetnutzer ins Alter kommt. In einer digitalen Vorsorgevollmacht können beispielsweise alle wichtigen Online-Dienste-Zugänge an einer zentralen Stelle niedergeschrieben werden, so etwa den Zugang zum eigenen Blog, zu iTunes, zum Dating-Profil, zum E-Mail-Postfach, zu den Fotos auf Flickr, zum Jobprofil auf Xing, zum Online- Banking, zum Webhosting, zu PayPal oder zu eBay. Denn der digitale Nachlass ist genauso wichtig wie der der analoge in Papierform; auch dort können wichtige Informationen und Werte liegen; so etwa digital hinterlegte Versicherungs- und Kreditverträge oder Guthaben.
Stellen Sie sich vor, Sie verunglücken schwer und können nicht mehr Ihren Willen äußern, können aber am Leben erhalten werden und sind bei Bewusstsein. In einem solchen Fall könnte eine „Digitale Vorsorgevollmacht“ regeln, was mit Ihren digitalen Identitäten und Daten geschehen soll. So können Sie beispielsweise erreichen, dass nicht nur nach Ihrem Ableben, sondern schon zu Ihren Lebzeiten sichergestellt ist, dass mit Ihren Daten so umgegangen wird, wie Sie es wünschen, und nicht gegen Ihren Willen in Ihren Daten „geschnüffelt“ wird.
Im Rahmen der „Digitalen Vorsorgevollmacht“ können Sie dann nicht nur bestimmen, was mit den Daten passieren soll, sondern auch, wer sich darum kümmern soll. So können Sie z. B. einen guten Freund mit der Schließung Ihrer Profile beauftragen und so vermeiden, dass sich Ihre Eltern, Ihr (Ehe-)Partner, Geschwister oder ein gerichtlich eingesetzter Betreuer darum kümmern. Sie können auch mehrere Personen der Reihe nach bevollmächtigen, für den Fall, dass der zuerst Vorgesehene verhindert oder weggefallen ist. Regeln Sie den Datenzugriff also rechtzeitig und bestimmen Sie z.B., dass Dating-Profile unangetastet bleiben und unangetastet gelöscht werden sollen.
Ein reines Informationsgespräch über unsere Leistungen kostet nichts.
Tel. Sekretariat: 06182 – 77260 (Frau Weyland). Stand: 01.01.2017