Erbrecht & Nachfolge

„Erbgang ist die Bedingung jedes menschlichen Fortschritts, Erbgang im kulturhistorischen Sinn bedeutet: der Nachfolger arbeitet mit den Erfahrungen, dem geistigen und ethischen Kapital seines Vorgängers – die Geschichte ist das Erbrecht im Leben der Menschheit.“

Rudolph von Jhering (1818 – 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt

Gestaltungen und Beratungen
Krayer & Kollegen unter­stützt Unter­neh­mer und Privat­leute bei der Gestaltung von Testa­menten, Erb­ver­trägen sowie bei Schenkungen und vorweg­genommenen Erb­folgen.

Erbregelungen in Kategorien
Patchworkfamilien, Scheidungsfamilien, zerstrittene Familienstämme oder Alleinstehende benötigen andere letztwillige Verfügungen.

Das Vorhandensein behinderter Kinder erfordert besondere Regelungen, ebenso wie das Vorhandensein von drogenabhängigen oder überschuldeten Erben.

Vorweggenommene Erbfolgen
Bei der Umsetzung von voweggenommenen Erbfolgen lassen wir Sie auch nach unserer Gestaltung nicht alleine. Wir unterstützen Sie operativ bei der Umsetzung der Umstrukturierung: durch Gespräche, Workshops, Reporting-Tools und Moderationen. In besonderen Fällen stehen wir Ihnen als Beirat zur Verfügung.

Wir begleiten schwierige und komplexe Sachverhalte, moderieren zwischen den Beteiligten. Wir suchen wirtschaftlich und familiär optimale Lösungen.

Vertretung und Begleitung
Wir begleiten Erbauseinander­setzungen und Erbstreitigkeiten. Ihr Vorteil ist unsere besondere Fähigkeit, Bilanzen und andere betriebswirtschaftliche und steuerliche Dokumente „lesen“ und daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können.

Testaments­voll­streckungen und Nachlassverwaltungen
Wir haben uns auf Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen eingerichtet. Vernünftig gehandhabt, ist die Testamentsvollstreckung ein hervorragendes Instrument zur Nachfolgeplanung.

PRODUKTE

aus dem Rechtsgebiet Erbrecht & Nachfolge

Download

Wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben, wollen Sie für den Fall ihres Todes –- nennen wir es – vernünftige Regelungen…

Sie sind Unternehmer und ziehen in Erwägung oder beabsichtigen, Ihr Unternehmen auf Ihre Kinder und/oder…