Erbrecht & Nachfolge
„Erbgang ist die Bedingung jedes menschlichen Fortschritts, Erbgang im kulturhistorischen Sinn bedeutet: der Nachfolger arbeitet mit den Erfahrungen, dem geistigen und ethischen Kapital seines Vorgängers – die Geschichte ist das Erbrecht im Leben der Menschheit.“
Rudolph von Jhering (1818 – 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Gestaltungen und Beratungen
Krayer & Kollegen unterstützt Unternehmer und Privatleute bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen sowie bei Schenkungen und vorweggenommenen Erbfolgen.
Erbregelungen in Kategorien
Patchworkfamilien, Scheidungsfamilien, zerstrittene Familienstämme oder Alleinstehende benötigen andere letztwillige Verfügungen.
Das Vorhandensein behinderter Kinder erfordert besondere Regelungen, ebenso wie das Vorhandensein von drogenabhängigen oder überschuldeten Erben.
Vorweggenommene Erbfolgen
Bei der Umsetzung von voweggenommenen Erbfolgen lassen wir Sie auch nach unserer Gestaltung nicht alleine. Wir unterstützen Sie operativ bei der Umsetzung der Umstrukturierung: durch Gespräche, Workshops, Reporting-Tools und Moderationen. In besonderen Fällen stehen wir Ihnen als Beirat zur Verfügung.
Wir begleiten schwierige und komplexe Sachverhalte, moderieren zwischen den Beteiligten. Wir suchen wirtschaftlich und familiär optimale Lösungen.
Vertretung und Begleitung
Wir begleiten Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten. Ihr Vorteil ist unsere besondere Fähigkeit, Bilanzen und andere betriebswirtschaftliche und steuerliche Dokumente „lesen“ und daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können.
Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen
Wir haben uns auf Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen eingerichtet. Vernünftig gehandhabt, ist die Testamentsvollstreckung ein hervorragendes Instrument zur Nachfolgeplanung.
PRODUKTE
aus dem Rechtsgebiet Erbrecht & Nachfolge