FAMILIENGESELLSCHAFTEN

„Es würde mir nicht im Traum einfallen, einem Klub beizutreten, der bereit wäre, jemanden wie mich als Mitglied aufzunehmen.“

(Groucho Marx)

Familiengesellschaften sind solche „Klubs“; ihre Mitglieder rekrutieren sich aus der Familie.

Vermögenswerte werden bei Familiengesellschaften nicht direkt, sondern durch Schenkung oder Erbschaft von Gesellschaftsanteilen auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen. Solche Familiengesellschaften können beim Vorhandensein insbesondere von Immobilienvermögen (betrieblich verhaftet oder nicht) gerade gegenüber dem Modell der lebzeitigen Übertragung einzelner Immobilien gegen Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an die Kinder erhebliche Vorteile bieten.

Einflussnahme bleibt
Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Familiengesellschaft sichern die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und schützen dieses vor dem Zugriff vor Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und Schwiegerkindern.

Nachhaltiger Schutz des Vermögens
Die dauerhafte Bündelung des Vermögens in der Gesellschaft und der Schutz der Zerschlagung durch die Kinder werden ebenfalls durch restriktive Kündigungseinschränkungen und Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag gesichert.

Steuerliche Vorteile
Familiengesellschaften helfen bei der Vermeidung bzw. Reduzierung der Erbschaftsteuer durch gezielte mehrfache Ausnutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen persönlichen Freibeträge der Familienmitglieder. Sie sind auch geeignet, die Einkommensteuerbelastung der Familie durch Verlagerung von Einkünften auf Familienmitglieder und Ausnutzung derer Einkommensteuerfreibeträge und niedrigeren Progressionsstufen signifikant zu reduzieren.

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu „Ihrer“ Familiengesellschaft. Beginnend bei den ersten Überlegungen, über den Entwurf des Gesellschaftsvertrags, die steuergünstige Einbringung der Immobilien in die Gesellschaft, die Übertragung von Anteilen an Ihre Familienmitglieder bis hin zu einem Beiratsmandat, das wir optional auf Wunsch für Sie übernehmen, etwa zur Koordination der Kommunikation oder der vorbeugenden Streitvermeidung.

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