Familiengesellschaften

Ihre Situation:

  • Zielkonflikte
  • Gerechtigkeit
  • Steuerreduzierung
  • Risikovorsorge
  • Steuerlich sinnvolle Vermögensverteilung zu Lebzeiten
  • Strategische Nachfolgesituation

Die Vermögensstrukturen von (Unternehmer-) Familien ähneln sich. Im Vermögen befindet sich neben Unternehmen und Beteiligungen meist auch  Immobilien, Geld- und Wertpapiervermögen.

Aus steuerlicher und strategischer Sicht kann es geboten sein, Ehegatten und Kinder schon zu Lebzeiten an solchen immobilen Vermögenswerten zu beteiligen. Andererseits besteht jedoch die Sorge, dass das Familienvermögen nach der Übertragung auf die Generation der Nachfolger durch Scheidungen, Erbfälle oder den Zugriff von Gläubigern zerschlagen wird. Auch wollen viele Schenker noch bis zum eigenen Versterben oder zumindest noch für eine gewisse Zeit die volle Kontrolle über das Vermögen behalten, nur bedingt wirtschaftliche Vorteile an die Kinder übertragen und bei unerwünschten Entwicklungen die Notbremse in Form einer Rückforderung ziehen können. Die klassischen Instrumente der Vermögensnachfolge können das nicht leisten und haben auch noch weitere Nachteile.

Ihr Risiko:

  • Minimierung der Einkommen- und Erbschaftsteuerbelastung
  • Gerechte Behandlung der nächsten Generation
  • Verhinderung der Zerschlagung des Familienvermögens
  • Verhinderung des Zugriffs durch pflichtteilsberechtigte Ehegatten
  • Rückforderungsvorbehalt möglich

Die Familiengesellschaft („Familienpool“) eignet sich sowohl für Betriebsvermögen als auch für Privatvermögen. Durch besondere Regelungen kann sich der Übergeber die dauerhafte Einflussnahme auf das Vermögen sichern, es vor dem Zugriff von Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und Schwiegerkindern schützen.

Unser Produkt:

  • Aufnahme des IST-Zustandes
  • Definition des Sollzustandes
  • Kommunikation zwischen den Beteiligten
  • Etablierung der Familiengesellschaft

Wir nehmen Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse auf und stellen diese übersichtlich dar. Wir analysieren etwa vorhandenen Handlungsbedarf sowie Handlungsalternativen und definieren gemeinsam mit Ihnen mögliche Zielvorstellungen. In einem Kurzgutachten legen wir dar, ob und inwieweit sich eine Familiengesellschaft für Sie als Instrument der Nachfolgeplanung grundsätzlich eignet.
Falls von Ihnen gewünscht, übernehmen wir nach gesonderter Beauftragung die Strukturierung und Etablierung der Familiengesellschaft und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Ihr Nutzen:

  • Rechtsklarheit
  • Rechtssicherheit
  • Risikoabsicherung

Rechtsklarheit und –sicherheit. Familienfrieden, Vermögens- und Steuerplanung.

Ihre Kosten:

  • Von Vorne herein vereinbart
  • Angemessen und fair
  • Transparent

Weil wir die Leistungspakete in unserem Bereich „Produkte“ standardisiert haben, liegen die Kosten für Sie unter den Kosten, die für eine vergleichbare Beratung oder Beauftragung anfallen würde. Dennoch variieren die Kosten für die jeweiligen Produkte, weil wir innerhalb der Produkte Alternativleistungen anbieten. Fragen Sie uns.

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