Sanierung

Ihre Situation:

  • Unternehmen in der Krise
  • Optimistische Zukunftsaussichten

Ihr Unternehmen befindet sich in einer Krise. Es liegt kein Insolvenzgrund vor, aber es gab schon bessere Zeiten. Auch sind Sie der begründeten Ansicht, das Unternehmen wieder erfolgreich in die Zukunft fahren zu können.
Manchmal ist auch die Frage der Unternehmensnachfolge noch offen, die Übertragung an ein Familienmitglied, an Ihr Management oder an fremde Dritte.

Ihr Risiko:

  • Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines von staatlicher Seite her unterstützes Schutzschirmverfahren
  • Die Reputation des Unternehmens bleibt erhalten
  • Realistische Chance auf Fortführung des Unternehmens, dessen Verkauf oder Nachfolge.

Liegt lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, so bietet das sog. Schutzschirmverfahren dem Unternehmer die Chance, unter dem Schutz dieses besonderen Verfahrens und in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan aufzustellen, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzplan durchgeführt werden soll. Im Rahmen eines solchen Schutzschirmverfahrens verliert der Unternehmer im Unterschied zum „ordentlichen“ Insolvenzverfahren nicht die Kontrolle über sein Unternehmen. Er steht lediglich unter der Aufsicht von Gericht und Sachwalter und ist während eines Moratoriums weitgehend dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Das Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren.

Es stellt ein aussergewöhnliches Instrument für die Sanierung von Unternehmen dar. Entscheidend ist die Rechtzeitigkeit der Initiative und professionelle Betreuung.

Unser Produkt:

  • Schutzschirm-Check
  • Kurzgutachten

Gemeinsam mit einem der renommiertesten deutschen Sanierungsanwälte, Herrn Götz Lautenbach, unterziehen wir Ihr Unternehmen einem „Schutzschirm-Check“. Im Rahmen dieses Check-Ups klären wir zunächst die Zielsetzung, überprüfen im Anschluss die Krisenursachen, die Sanierungsfähigkeit und die Sanierungswürdigkeit des Unternehmens und stellen im Rahmen eines Kurzgutachtens unser Ergebnis zur Verfügung. Auf Grundlage dieses  Checks können die Handlungsalternativen, Chancen und Risiken erörtert und Entscheidungen getroffen werden.

Ihr Nutzen:

  • Rechtsklarheit
  • Rechtssicherheit
  • Risikoabsicherung

Das Ziel des Schutzschirmverfahrens ist die nachhaltige Sanierung und Zukunftssicherung Ihres Unternehmens. Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Sanierung kommt die Fortführung durch Sie oder die Übertragung an eine andere Person oder Personengruppe in Betracht. Durch Verkauf oder schenkweise Übertragung an den oder die Nachfolger.

Ihre Kosten:

  • Von Vorne herein vereinbart
  • Angemessen und fair
  • Transparent

Weil wir die Leistungspakete in unserem Bereich „Produkte“ standardisiert haben, liegen die Kosten für Sie unter den Kosten, die für eine vergleichbare Beratung oder Beauftragung anfallen würde. Dennoch variieren die Kosten für die jeweiligen Produkte, weil wir innerhalb der Produkte Alternativleistungen anbieten. Fragen Sie uns.

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